Mathias Purper Versicherungen und Kapitalanlagen

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Rotstift der Regierung gefährdet ganzheitliche Gesundheitsversorgung

Rotstift der Regierung gefährdet ganzheitliche GesundheitsversorgungUm die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wieder auf finanziell stabilere Beine zu stellen, streicht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbauch den Leistungskatalog weiter zusammen. Kürzlich wurde der Plan bekannt, dass homöopathische Behandlungen künftig nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden dürften. Der Minister sehe darin keinen belegbaren Nutzen. Das wird viele Menschen, die alternative Heilmethoden in ihrer Gesundheitsversorgung ber...mehr ]

Ausfalldeckung – wichtiger Baustein in jeder Privathaftpflicht

Ausfalldeckung – wichtiger Baustein in jeder PrivathaftpflichtFür viele Menschen gehört die private Haft­pflichtversicherung fest zum Absicherungskonzept der ganzen Familie. Gut so, denn gegen einen geringen Jahresbeitrag – in der Regel deutlich unter 100 Euro – lassen sich kleine und große Missgeschicke gegenüber Dritten in Millionenhöhe absichern. Hinzu kommen, je nach Tarif, Leistungen zum Beispiel bei Schlüsselverlust (Beruf & Privat), ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Schäden durch Internetnu...mehr ]

Einkommenssicherheit bis zur Rente?!

Einkommenssicherheit bis zur Rente?!Der Neuwagen wird, ohne groß darüber nachzudenken, ganz selbstverständlich in Watte gepackt – Vollkasko, mindestens zwei Jahre. Auch das neue Smartphone bekommt meist direkt beim Kauf einen Bumper, Panzerfolie oder eine Neuwertversicherung. Diese Schutzmaßnahmen sind richtig, denn es handelt sich jeweils um wertvolle und wichtige Dinge im Leben. Doch ein weniger greifbarer Wert wird häufig nicht abgesichert. Dabei ist er im Schadenfall nich...mehr ]

Wechsel in die PKV? Wird immer sinnvoller!

Wechsel in die PKV? Wird immer sinnvoller!Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken­ver­si­che­rung ist zum 1.1.2024 erneut gestiegen. Konkret auf 5.175 Euro Bruttomonats- bzw. 62.100 Euro Bruttojahreseinkommen. Vorher lagen die Werte bei 4.987,50 bzw. 59.850 Euro. Daraus ergibt sich ab 2024 ein monatlicher Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) von: 1.019,48 Euro für Versicherte mit Kindern1.050,53 Euro für Versicherte ohne KinderHinzu kommt ein durchschnittli...mehr ]

Jeder vierte Deutsche wird berufsunfähig

Jeder vierte Deutsche muss seine Arbeit aus Gesundheitsgründen schon vor dem Rentenalter aufgeben. Für die Betroffenen kann vorzeitige Berufs­unfähig­keit zur finanziellen Katastrophe werden, denn oft reicht die karge gesetzliche Erwerbsunfähigkeits-Rente nicht einmal aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken.

Wer nach schwerer Krankheit oder Unfall nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten will, braucht heute unbedingt einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz. Private Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zahlen bei nachgewiesener Berufs­unfähig­keit eine garantierte monatliche Rente. Außerdem unterstützen sie finanziell bei der möglichen Wiedereingliederung in den Job. Wer bereits seit Jahren eine Berufs­unfähig­keitsversicherung besitzt, sollte mit seinem Versicherer besprechen, ob der Vertrag auf neue, verbraucherfreundlichere Bedingungen umgestellt werden sollte. Viele Altpolicen enthalten eine „abstrakte Verweisungsklausel“. Der Versicherer kann dann im Ernstfall die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer noch in irgendeiner anderen Tätigkeit einsetzbar wäre – notfalls als Gärtner oder Pförtner. Dabei ist noch nicht einmal von Bedeutung, ob man einen solchen Job praktisch überhaupt bekommen kann.

Gute Verträge sehen höchstens eine so genannte konkrete Verweisungsmöglichkeit vor: In diesem Fall braucht der Versicherer nur dann nicht zahlen, wenn man tatsächlich eine neue Arbeit hat, deren Entlohnung dem früheren Job entspricht. Außerdem sollte die Police eine Nachversicherungsgarantie enthalten, damit die BU-Rente etwa bei Heirat, Geburt von Kindern oder beruflicher Selbstständigkeit problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden kann.